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Papiergold ist kein physisches Gold, auch wenn so mancher Anbieter das gerne glauben macht. Ein weiterer aktueller Fall macht die tückischen Fallstricke sichtbar.
Papiergold ist kein sicherer Hafen
Papiergold ist nicht mit physischem Gold vergleichbar. Hierbei erwerben Anleger Zertifikate, die ihnen einen Anspruch auf eine bestimmte Goldmenge geben. Dabei werden allerdings nicht die Rechte an realen Goldbarren oder Münzen erworben. Soll heißen: Ob der Emittent des entsprechenden Zertifikats am Ende auch liefern kann, ist nicht sicher. Zumal Papiergold oftmals nur zu einem geringen Anteil durch physisches Gold gedeckt wird. Sollte es krisenbedingt zu einem Run auf Gold kommen, dürfte eine Auslieferung daher sehr schwierig werden. Neben Auslieferungsschwierigkeiten drohen dann sogar Totalausfälle. Papiergold erfüllt damit einen der ganz wesentlichen Vorteile von physischem Gold nicht: Es ist kein sicherer Hafen! Für Spekulanten durchaus akzeptabel, aber für Anleger, die durch den Goldankauf ihre Kaufkraft über Jahrzehnte hinweg sicher erhalten möchten, ist Papiergold denkbar ungeeignet.Marko Mähner meint: „Was sich im ersten Moment wie Schwarzmalerei eines Edelmetallhändlers anhören mag, hat handfeste Gründe.“ Vorkommnisse wie im April des letzten Jahres – die Xetra hatte den Handel über Stunden ausgesetzt, sind ein Vorgeschmack auf das, was passieren kann, wenn es mal wirklich eng wird. Zwar decken einige Anbieter, wie zum Beispiel Xetra-Gold von der Deutschen Börse Commodities GmbH, den Großteil der Anleihen mit Tresorgeld, das auf Wunsch auch ausgeliefert werden kann, doch manchmal klafft zwischen Theorie und Praxis eine gewaltige Lücke, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.
Xetra-Gold: Gold physisch ausliefern lassen? Offenbar nicht immer möglich
Xetra-Gold wirbt damit, Anleger nicht nur an der Entwicklung des Goldpreises partizipieren zu lassen, sondern das hinterlegte Gold auf Wunsch auch physisch auszuliefern. Hört sich bis dahin ganz gut an.Doch dass der Auslieferungsanspruch am Ende mitunter gar nicht so leicht durchzusetzen ist, macht ein aktuelles Beispiel der Rechtsanwältin Kerstin Bontschev deutlich. In diesem Fall machte die Depotbank dem Anleger, der sein Recht auf eine Lieferung des Gold-Gegenwerts seiner Wertpapiere in Anspruch nehmen wollte, einen Strich durch die Rechnung.
Die Gründe, die zur Verweigerung der Auslieferung geführt haben, sind für einen Laien nicht so einfach nachzuvollziehen. Stein des Anstoßes ist auf jeden Fall wieder einmal das Kleingedruckte. Ob durch Unachtsamkeit, Böswilligkeit oder in betrügerischer Absicht, wissen nur die Beteiligten. Fakt ist zum jetzigen Zeitpunkt: Es steht in den Sternen, ob der Anleger seinen Auslieferungsanspruch am Ende durchsetzen kann. Wie auch immer der Rechtsstreit ausgehen mag, einige Punkte lassen sich schon jetzt festhalten:
– Gold und Papiergold sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
– Wer in Papiergold investiert, muss IMMER das Kleingedruckte im Auge behalten.
– Ein Verständnis der oft verklausulierten Vertragsbedingungen (siehe obiges Beispiel) ist unabdingbar.
– Wer mit dem Gedanken spielt, eine spätere Auslieferung in Anspruch zu nehmen, sollte im Vorfeld checken, ob diese auch juristisch durchsetzbar ist.Für Laien sind diese Punkte kaum zu bewerkstelligen. Wer nicht zufälligerweise Anwalt ist und sich mit dieser sehr speziellen Materie sehr gut auskennt, kauft Gold besser gleich physisch ein. Beispielsweise im GranValora Sachwertdepot. Das hier erworbene Gold lagern wir nicht nur sicher, wir liefern es Ihnen auf Wunsch auch gerne aus. Schnell und unkompliziert. Garantiert.
Investment: Der Blick über den goldenen Tellerrand lohnt
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– wo die einmaligen Vorzüge von Diamanten liegen und welche Fallstricke hier lauern.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Herr Marko Mähner
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Papiergold vs. physisches Gold: Das müssen Anleger wissen
veröffentlicht am 28. Mai 2021 in der Rubrik Presse - News
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