• Die von den Eltern geerbte Immobilie muss innerhalb von sechs Monaten vom Erben zu Wohnzwecken selbst genutzt werden, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

    BildFür Ehepartner und Kinder gelten bei einer Erbschaft vergleichsweise hohe Freibeträge. Werden die Freibeträge überschritten, wird Erbschaftssteuer fällig. Das ist häufig der Fall, wenn Immobilien in den Nachlass fallen. Nutzen die Kinder die von den Eltern bewohnte und geerbte Immobilie unverzüglich selbst zu Wohnzwecken, kann die Erbschaftssteuer entfallen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com.

    Der Bundesfinanzhof hat nun mit Urteil vom 28. Mai 2019 festgezurrt, was unter einer unverzüglichen Selbstnutzung des Familienheims zu verstehen ist (Az.: II R 37/16). Kinder können die von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten selbst zu Wohnzwecken nutzen. Erfolgt die Nutzung erst später muss dies begründet sein, damit eine Befreiung von der Erbschaftssteuer noch möglich ist, so der BFH.

    In dem vorliegenden Fall hatte sich der Erbe zu viel Zeit gelassen und musste daher Erbschaftssteuer zahlen. Er hatte von seinem Vater im Januar 2014 u.a. ein Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern geerbt, das von dem Erblasser bis zu seinem Tode selbst bewohnt worden war. Der Grundbucheintrag erfolgte im September 2015, Renovierungsarbeiten an dem Haus begannen erst Mitte 2016. Das dauerte dem Finanzamt zu lang, es setzte Erbschaftssteuer fest.

    Die Klage des Erben gegen den Steuerbescheid blieb erfolglos. Der Kläger sei auch nach mehr als zweieinhalb Jahren nicht in das geerbte Haus eingezogen und habe es damit nicht unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Bei einem späteren Einzug sei es nur in Ausnahmefällen möglich, dass die Erbschaftssteuer entfällt. Der Kläger habe aber nicht darlegen können, dass er die Verzögerungen nicht zu verantworten habe. Der Erwerb sei somit steuerpflichtig, so der BFH.

    In Erbfällen und bei Schenkungen sollten Freibeträge aber auch Fristen beachtet werden, um sie aus steuerlicher Sicht optimal zu gestalten. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

    https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    MTR Rechtsanwälte
    Herr Michael Rainer
    Augustinerstraße 10
    50667 Köln
    Deutschland

    fon ..: +49 221 2927310
    fax ..: +49 221 29273155
    web ..: https://www.mtrlegal.com
    email : info@mtrlegal.com

    Pressekontakt:

    MTR Rechtsanwälte
    Herr Michael Rainer
    Augustinerstraße 10
    50667 Köln

    fon ..: +49 221 2927310
    web ..: https://www.mtrlegal.com
    email : info@mtrlegal.com


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.



    BFH zur Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim

    veröffentlicht am 16. August 2019 in der Rubrik Presse - News
    Diese Pressemitteilung wurde 136 x angesehen • News-ID 75154

    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Pressemitteilungen-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:


    Content Seite, Content veröffentlichen, Bekanntheitsgrad erhöhen, informieren,
    Werben Informieren, News die ankommen, im Web, News, PR,
    News im Internet, News veröffentlichen, Werbung online, Werbung,
    Pressemitteilungen, Content Plattform, Imagewerbung, News schreiben,
    Pressemitteilungen lesen, Pressemitteilung, Pressetext, Pressemitteilungen,
    Pressetext schreiben, Pressemitteilung schreiben, Öffentlichkeitsarbeit,
    Public Relation, Presseservice, Pressearbeit, Presseaussendungen, Presse Blog