-
Endlich erhalten Betreute umfangreich Persönlichkeitsrechte zurück! Aber warum informieren Bundesregierung und Medien die Öffentlichkeit und insbesondere Ältere nicht ausreichend über die Änderungen?
Seit 1. Januar 2023 ist das Gesetz in Kraft getreten, fast 2 Jahre Verwaltungsvorlauf waren nötig, um die Gesetzesänderungen vom März 2021 umzusetzen.
„Jahrelang haben Betreute und ihre Angehörige auf die längst fälligen Änderungen im Betreuungsrecht gewartet. Und jetzt sind die dringend notwendigen Informationen an die Betroffenen durch Staat und Medien gleich NULL!“, beklagt der Leiter des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht Prof. Dr. utr. Volker Thieler, der sich seit 1992, dem Inkrafttreten des ersten Betreuungsgesetzes, mit diesem Rechtsgebiet wissenschaftlich beschäftigt, die mangelhafte Information durch Bundesregierung und Medien.Dabei gibt es umfassende Änderungen zur Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen. Das Forschungsinstitut hebt vor allem die Vorteile für ältere Menschen hervor, die ,damit ihre Menschrechte zurückerhalten‘:
§ 1816 BGB – Betreuter darf sich den Betreuer aussuchen
Dem Wunsch des Betreuten nach einem bestimmten Betreuer ist nunmehr zu entsprechen – insbesondere, wenn er eine bestimmte Person als Betreuer ablehnt.
Wörtlich in den Gesetzesmaterialien: es wird jetzt klargestellt, dass jeder Wunsch hinsichtlich der Person des Betreuers grundsätzlich zu beachten ist! Der tatsächliche Handlungsbedarf – also die Unfähigkeit des Volljährigen, seine Angelegenheiten zu besorgen wird nunmehr als erste Voraussetzung für die Betreuungsanordnung genannt.§ 1821 IV BGB – Pflicht zum persönlichen Kontakt
Der Betreuer hat den erforderlichen persönlichen Kontakt mit den Betreuten zu halten und sich regelmäßig einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen, um dessen Angelegenheiten mit Ihm zu besprechen!§ 1821 BGB – Betreuerhandeln
Für das Betreuerhandeln gilt erstrangig der Wunsch des Betreuten und nicht bisher die Fürsorge. Auch wenn der Betreute nicht mehr aktuell zu einer freien Willensbindung in der Lage ist, darf nicht an dessen Stelle der Maßstab des objektiven Wohls oder Interesse treten. Wörtlich weiter in den Gesetzesmaterialien: gegen den freien Willen des Betreuten darf betreuungsrechtlich ohnehin nicht gehandelt werden.§ 1822 BGB – Auskunftspflicht des Betreuers gegenüber Angehörigen
Der Betreuer hat den Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten auf Verlangen, Auskunft über dessen persönliche Lebensumstände zu erteilen. Gesetzesmaterialien: Es handelt sich hier um eine Kernpflicht des Betreuers. Der persönliche Kontakt zum Betreuten ebenso wie regelmäßige Besprechungen sind unabdingbare Voraussetzungen, um als Betreuer die gesetzlichen Pflichten erfüllen zu können.§ 1826 BGB – Haftung des Betreuers: Der Betreuer muss bei Schaden sein Nichtverschulden nunmehr beweisen. Nunmehr gilt Umkehr der Beweislast! Betreuer muss bei Eintritt eines Schadens nachweisen, dass er nicht dafür haftet, beziehungsweise, dass der Schaden nicht durch einen Fehler von ihm entstanden ist!
§ 1834 – Besuchsverbote
Besuchsverbot nach dem neuen § 1834 BGB ist nur zulässig, wenn der Betreute dies selbst wünscht oder ihm eine konkrete Gefahr im Sinne des § 1821 Abs. 3 BGB droht.§ 1358 BGB – Ehegattennotvertretung
Ehegatten können im Notfall bis auf 6 Monate den anderen Ehegatten vertreten.Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr.Volker Thieler steht für Fragen gerne zur Verfügung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Prof. Dr. Volker Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschlandfon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : prof.thieler@kester-haeusler-stiftung.deIm Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr.Volker Thieler steht für Fragen gerne zur Verfügung.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruckfon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : wolfrum@kester-haeusler-stiftung.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Betreuungsrecht – NEU – aber Keiner kennt es!
veröffentlicht am 5. Januar 2023 in der Rubrik Presse - News
Diese Pressemitteilung wurde 58 x angesehen • News-ID 115961
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Pressemitteilungen-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Content Seite, Content veröffentlichen, Bekanntheitsgrad erhöhen, informieren,
Werben Informieren, News die ankommen, im Web, News, PR,
News im Internet, News veröffentlichen, Werbung online, Werbung,
Pressemitteilungen, Content Plattform, Imagewerbung, News schreiben,
Pressemitteilungen lesen, Pressemitteilung, Pressetext, Pressemitteilungen,
Pressetext schreiben, Pressemitteilung schreiben, Öffentlichkeitsarbeit,
Public Relation, Presseservice, Pressearbeit, Presseaussendungen, Presse Blog
Betreuungsrecht – NEU – aber Keiner kennt es!
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 40 Sekunden
News-ID 115961
auf Pressemitteilung & News suchen
neuster Content auf diesem Portal
- Hotelslipper: Komfort und Hygiene im Gastgewerbe
- Schon ans Schenken denken
- Google wird sterben – Es ist nur eine Frage der Zeit!
- Kostenlose Computerschrottentsorgung in Augsburg – Umweltfreundlich und unkompliziert!
- Emerging Markets wollen mehr Gold
- First Majestic produziert 5,5 Mio. Unzen AgÄq im 3. Quartal 2024 – bestehend aus 2,0 Mio. Unzen Silber und 41.761 Unzen Gold
- Ausnahmen von der Mietpreisbremse: Ein Überblick von Sven Schwarzat
- Great Pacific Gold ernennt neuen County Manager für Papua-Neuguinea
- ANINOVA rettet Entenküken aus Mastanlage mit Unterstützung von Schauspieler und Aktivist Daniel Noah
- Red Metal Resources plant Wasserstoffexplorationsprogramm unmittelbar neben einem kürzlich aufgefundenen Wasserstoffvorkommen in Quebec und beauftragt Marketingfirma
Pressemitteilungen veröffentlichen – News lesen
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Web (online PR). Veröffentlichen Sie Pressemitteilungen und News online.
Pressemitteilungen und News manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Der Content wird auch auf diesem Portal erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kosten testen.
Kategorien auf Pressemitteilungen & News
Pressemitteilungen & News – Archiv
Presseportal für Pressemitteilungen & News